Wie mittlerweile – leider – schon üblich, gibt es auch in diesem Jahr seitens dem Gesetzgeber unterjährig einige Änderungen. Ein Teil dieser Änderungen ist auch für eine einige der Lexware Software Produkte relevant.

Eine erste Übersicht über die anstehenden Änderungen findet Ihr im Infoblatt zum Lexware Zwischenupdate gültig ab Juni 2011:

Die folgenden Punkte sind die wichtigsten Änderungen:

[Update 16.05.2011]

  • SV-Meldungen im neuen Format ab 01.06.2011
  • der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel ab Dezember 2011
  • alternative Berechnung des geldwerten Vorteils
  • Formulare und Bescheinigungen

[/Update 16.05.2011]

Details zu den einzelnen Änderungen sind ausführlich in nachstehender Broschüre erläutert:

Die Änderungen betreffen die Nutzer der lohn+gehalt Versionen sowie der Lexware financial office Versionen, welche die lohn+gehalt Komponenten enthalten und im Unternehmen das lohn+gehalt auch genutzt wird. Das Update wird ca. Mitte Juni erscheinen. Die Kund:innen, welche die automatische Updatebelieferung durch Lexware oder eine/n der regionalen Partner:innen beauftragt haben, erhalten das Update natürlich automatisch zugestellt, sobald dieses verfügbar ist.

Warum Zwischenupdates?

In diesem Zusammenhang greife ich auch gern etwas auf, was mir in Gesprächen oder auch in Foren immer wieder „begegnet“. Manche/r Anwender:innen beschweren sich, dass Lexware immer wieder unterjährig kostenpflichtige Updates bringt. Kund:innen fühlen sich oft unfair behandelt. Zurecht?

Ich meine nein. Die Änderungen, welche im Zwischenupdate umgesetzt werden verantwortet nicht Lexware (und auch kein anderer Hersteller) sondern diese Änderungen sind eine Entscheidung vom Gesetzgeber. Die Hersteller:innen müssen diese Änderungen dann – oft auch kurzfristig – in den Programmen umsetzen. Für diese Arbeiten fallen Kosten an, welche, wie bei jedem anderen Unternehmen auch umgelegt werden. Da die Lexware-Produkte bekanntlich ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis haben, bleibt in der Kalkulation nicht mehr viel Luft. Alternativ könnten diese Kosten natürlich auch in die Jahresversionen mit einkalkuliert werden. Damit währen dann aber sicher andere Kund:innen wieder nicht glücklich, welche die Updates ggfs. gar nicht benötigen. Optional wäre auch ein anderes Preismodell ähnlich einer mtl. Pauschale oder eines Wartungsvertrages denkbar. Ich bin jedoch sicher, dass auch dieser Weg nicht für den Grossteil der Kund:innen akzeptabel wäre.

Für die Produkte der Premium-Line sowie für Lexware neue steuerkanzlei und Lexware büroservice komplett fallen keine Kosten für die Zusatzupdates an. Für diese Produkte wird es ab diesem Jahr sogar das Zwischenupdate via Download über LISA geben.

Öfter ist auch zu hören, dass ja Kund:innen, welche die Software unterjährig erwerben somit „doppelt“ zahlen müssen. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall. Alle Kund:innen, welche die Vollversion 2011 nach dem 28.04.2011 erworben haben, erhalten das Zwischenupdate selbstverständlich kostenfrei. Hierzu einfach mit dem entsprechenden Kaufnachweis direkt an Lexware oder aber an eine/n der vielen regionalen Lexware Partner:innen wenden.