Thema: ELENA vs. Datenschutz

Montag 15. Februar 2010 von Steve Rückwardt

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft  hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb gehen. Der Bundesrat fordert in einer Entschließung  aber im weiteren Verfahren einen besseren Datenschutz ein.

Zugleich erinnerte die Länderkammer an die besondere “verfassungsrechtliche Brisanz” von Elena. Diese ergebe sich daraus, dass von allen über 30 Millionen abhängig Beschäftigten hierzulande einkommensrelevante Informationen gespeichert würden. Dabei stehe nicht fest, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht würden. Eine solche Form der Vorratsdatenspeicherung sei nur zulässig, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Aufbewahrung der Informationen deren Zweck bestimmt sei. Zudem müssten “wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet” sein. Hier halten die Länder Nachbesserungen für möglich, um den “berechtigten datenschutzrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen”.

Konkret soll die Bundesregierung gemäß der Resolution prüfen, ob die Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht von einer unabhängigen Treuhandinstanz verwaltet werden sollten. Ferner sei sicherzustellen, dass das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern im Abrufungsverfahren über die zu ihnen gespeicherten Informationen “sofort und effektiv wahrgenommen werden kann”. Weiter hat der Bundesrat Zweifel, ob die besonders umstrittene Übermittlung von “Fehlzeiten” von Mitarbeitern aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Die Entschließung regt zudem einen Verzicht auf die bisher vorgesehene Möglichkeit an, im Datenbaustein “Kündigung” und “Entlassung” über ein Freitextfeld Zusatzinformationen etwa über Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten einzugeben.

Abschließend bitten die Länder die Bundesregierung, den mit den Meldungen an die Zentrale Speicherstelle verbundenen Aufwand für die Arbeitgeber auf das “absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken”. Wenn der Umfang der zu übermittelnden Informationen verringert werde, verkleinere dies auch den Bürokratieaufwand für die betroffenen Unternehmen. Weiter sei die Kostenschätzung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls ein Konzept zur Einbeziehung weiterer Verdienstbescheinigungen in das Elena-Verfahren zu erarbeiten. Der Hightech-Branchenverband Bitkom drängt seit Längerem darauf, dass Elena viel zu wenige der bestehenden Nachweispflichten auf den elektronischen Weg verlagere. Ursprünglich machte sich der Bundesrat dafür stark, Daten zum Wohngeld nicht in das Verfahren einzubeziehen.

Quelle: heise.de

weiterführende Links:

Bundesrat soll Übermittlung sensibler Daten an Elena verhindern

Übermittlung von Daten im ELENA-Verfahren

ELENA-Datensatzverordnung – ELENA-DV (PDF)

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über den Autor
Steve Rückwardt: Ich bin selbstständig und beschäftige mich als Geprüfter Lexware Programmberater hauptberuflich mit Software-Support und Software-Beratung, überwiegend für Lexware financial-software. Hierzu schreibe ich auf diesem Blog und will mit meinen Artikeln und dem Blog allgemein Anwendern bei Fragen und Problemen weiterhelfen. Ich interessiere mich für SocialMedia, Web2.0 und Fotografie. XING-Profil | Twitter-Account

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 15. Februar 2010 um 23:04und abgelegt unter Allgemein, Themen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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